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Designschutz in den USA

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Court of Appeals for the Federal CircuitEine einstimmige Entscheidung des amerikanischen “Court of Appeals for the Federal Circuit” stärkt den Schutzumfang von Design Patenten (äquivalent dem deutschen Geschmacksmuster) in den USA. Das für alle Patentstreitigkeiten zuständige Berufungsgericht wandte sich in einer Entscheidung vom 22. September von der bisherigen engeren Schutzumfangsdefinition auf Basis einer Neuheitsanalyse ab.

Der “Durchschnittlicher Betrachter”

Stattdessen bestimmt sich der Schutzumfang eines US-Geschmacksmusters zukünftige nach einem durchschnittlicher Betrachter (“ordinary observer”). Einem Nachahmer ist es verboten, ein durch ein Design Patent geschütztes Produkt so nachzuahmen, daß ein durchschnittlicher Betrachter die beiden Produkte als „substantiell das selbe“ ansehen würde.

“Dies erhöht den Wert eines US Design Patents. Wer ein deutsches Geschmacksmuster oder ein Europäisches Gemeinschaftsgeschmacksmuster anmeldet sollte sich überlegen, auch ein US Design Patent anzumelden” empfiehlt US Patent Agent Axel Nix, Gründer der auf die Vertretung deutscher Klienten spezialisierten US Kanzlei Smartpat PLC.

Aufgrund des günstigen Wechselkurses lägen die Kosten eines US Design Patents derzeit bei etwa 1000 Euro für amtliche Gebühren und Inanspruchnahme einen US Patentanwalts. Das Design Patent garantiere dafür 14 Jahre lang ein Monopol auf das beanspruchte Design im wichtigen US Markt. Bei Anmeldung in den USA seien allerdings wichtige Fristen zu beachten: “Wer in Deutschland oder Europe ein Geschmacksmuster angemeldet hat muss innerhalb von 6 Monaten in den USA anmelden”, so Nix.

Eine spätere Anmeldung sei aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen in den USA in aller Regel nicht mehr möglich, womit Nachahmer das in Europa geschützte Design in den USA frei kopieren könnten.

Links

Court of Appeals for the Federal Circuit
Smartpat PLC – US Patentkanzlei unter deutscher Leitung


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1 Kommentar zu “Designschutz in den USA”

  • Google erhält Design-Patent // Design Bote sagt:

    [...] Design-Schutz in den USA entspricht in etwa der Bildmarke, wobei es sich aber nicht auf eine konkrete bildliche Ausformung [...]

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